Eichel verschenkt die Zulagen

 

Ein Sonderfall bei der ,,Riester-Rente" für Beamte und Unternehmer

 

Die ~,Riester-Rente". ist populär wie der Slogan es handelt sich um eine Absenkung des Rentenniveaus früheren Arbeitsminister Blüm ,,Die Rente ist sicher". in den nächsten Jahrzehnten und die Aufforderung Vorherrschende Meinung: ,,Es handelt sich um eine an die Pflichtversicherten' die entstehende Lücke zusätzliche private Altersvorsorge, zu der es Zuschüsse- durch private zusätzliche Altersvorsorge zu stopfen  gibt". Korrekter wäre diese Formulierung: Es gibt dafür den ,,Eichel-Zuschuss" zu kassieren.

 

Von Wolfgäng Büser

 

Aachen. Die Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen  Rentenversicherung zu zahlen, bringt auch das Recht für seinen nicht oder freiwillig versi­cherten Ehegatten, ebenfalls mit staatlicher Unterstützung Etwas für' s alter zu tun. Ist nämlich nur ein Ehepartner rentenpflichtversichert, so kann neben ihm auch der andere für ein ,,Riesterförderfähi­ges" Produkt Geld aus Steuermit­teln erhalten. Und das, ohne auch nur eine Beitragsmark zu zahlen.

 

Beispiel 1: Eine Frau arbeitet rentenpflichtversichert, ihr Mann ist  Beamter  oder  selbständig. Schließt seine Frau einen

Riestervor­sorgevertrag ab, der das offizielle Zertifikat erhalten hat, und zahlt sie den Mindestbeitrag von 1 Prozent des Vorjahresbruttoent­gelts ein, so steht ihr im Jahr 2002 ein staatlicher Zuschuss von 38 Euro zu - gegebenenfalls plus 46 Euro pro Kind. Bis 2008 steigen diese Zulagen auf 154/185 Euro pro Jahr. Die Zulagen können jeweils von der Eigenleistung abgezogen

werden - es genügt, wenn die Gesamtsumme (Eigenleistung plus Zulage) ,,ein Prozent" ausmacht. Entscheidet sich auch ihr Ehemann für einen zertifizierten Altersvor­sorgevertrag, so gibt's auch dafür die 38 Euro Zulage pro Jahr, steigend bis auf 154 Euro in 2008 allerdings keine Kinderzulage.

 

Beispiel 2: Wie Beispiel 1 - jedoch mit dem Unterschied, dass die Ehefrau   im   Rahmen   eines 630-Mark-Jobs arbeitet und da­durch rentenpflichtversichert ist und sie den vom Arbeitgeber getragenen l2pozentigen Pauschalbeitrag um 7,1 Prozent aufgestockt hat. Auch in diesem Fall könnte ihr (nicht oder freiwillig rentenversi­cherter) Ehemann wie seine Frau einen 

Riestervorsorgevertrag  ab­schließen und die Zulagen darauf kassieren, ohne selbst Beiträge aufwenden zu müssen. Die Zulagen sind seine ,,Beiträge".

 

Beispiel 3: Die Ehefrau eines Unternehmers, bisher ,,nur Haus­frau", nimmt im Betrieb ihres Mannes eine Beschäftigung auf und verdient 500 Euro pro Monat.

Dadurch wird sie rentenversiche­rungspflichtig. Schließt sie einen Altersvorsorgevertrag ab, so zahlt sie dafür im Jahr 2002 1 Prozent von 6000 Euro 60 Euro ein. Das ist mehr als der Mindest-Sockelbei­trag" von 45 Euro, der erforderlich ist, um die Zulage von 38 Euro (gegebenenfalls plus 46 Euro pro Kind) kassieren zu können. Selbst muss sie also als Kinderlose nur (60 minus 38=) 22 Euro aufbringen -weniger als die Hälfte. Der Clou:

 

Auch ihr vermögender Mann be­kommt die Zulage, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag ein­geht - ohne selbst einen Pfennig beizusteuern. Denn für den ,,abge­leiteten" Zulagenanspruch kommt es darauf nicht an. Mit Kindern lohnt sich diese Konstellation na­türlich noch mehr.

Vermutlich hat der Gesetzgeber an diese Möglichkeiten weniger gedacht als daran, dass die Haus­frau/der Hausmann nicht mit lee­ren Händen dastehen sollen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Zulagensegen aber nicht auf diesen Personenkreis beschränkt………………………………

 

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