Was sagen die Gerichte? Im Falle einer verunstalteten Fassade, ist der Hauseigentümer verpflichtet die Graffiti zu entfernen, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil (Az. 19 A 191/99). In der Begründung hieß es, dass der Eigentümer grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstücks sorgen muss. Auch Mietverhältnisse können unter Graffiti leiden. Das Amtsgericht Leipzig (Az. 49 C 5267/00) hatte zu entscheiden, ob eine Mieterin den Mietzins mindern kann, wenn die besagten Schmierereien die Hauswand zieren. Laut Urteil liegt kein Mietmangel vor. Der vertragsgemäße Gebrauch wird nicht beeinträchtigt. Ob dies auch bei Luxusimmobilien der Fall ist, ließ der Richter allerdings offen.
Wie kann das Eigentum geschützt werden? Rüdiger Buyten, Volljurist und Vorstandsmitglied der Grundeigentümer- Versicherung aus Hamburg, meint zu den geplanten Gesetzesänderungen: „Härtere Strafen alleine schützen das Eigentum nicht nachhaltig, da der abschreckende Charakter von strafrechtlichen Sanktionen begrenzt ist, wie die Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen. Deshalb halte ich sehr viel von vorbeugenden Maßnahmen. Häuserfassaden können beispielsweise mit Graffit-abweisenden Farben gestrichen werden. Außerdem sollten Schmierereien an den Wänden sofort entfernt werden. Andere Sprayer werden dann nicht animiert, ihre Künste zu verewigen. Darüber hinaus könnte bereits jetzt besser gegen die Sprayer vorgegangen werden, wenn die bestehenden polizeilichen Möglichkeiten mehr ausgeschöpft würden.“ Die Grundeigentümer-Versicherung beteiligt sich übrigens seit Jahren an Aktionen zur finanzieller Unterstützung der Hausbesitzer im Kampf gegen die Verunzierung der Wände. Sie leistet damit auch einen Beitrag zum präventiven Schutz vor Graffitti-Schmierereien.